Nutzungsregelungen WLAN
Nutzungsregelungen für den kostenlosen Zugang zum Internet über ein WLAN in der Stadtbibliothek Riesa - Erwachsenenbibliothek
Die Stadtbibliothek Riesa eröffnet den Nutzern der Erwachsenenbibliothek innerhalb der Räumlichkeiten Poppitzer Platz 3, 01589 Riesa kostenlos den Zugang zum Internet über ein WLAN.
Für die Nutzung des kostenlosen Zuganges zum Internet sind die nachfolgenden Nutzungsregelungen für den kostenlosen Zugang über ein WLAN in der Stadtbibliothek Riesa, die insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadtbibliothek Riesa ergänzen, zu beachten.
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Nutzungsreglungen regeln die Rechte und Pflichten angemeldeter Benutzer bei der Nutzung des kostenlosen Zugangs zum Internet über ein WLAN in den Räumlichkeiten der Erwachsenenbibliothek der Stadtbibliothek Riesa der FVG Riesa mbH, Poppitzer Platz 3, 01589 Riesa.
Der kostenlose Zugang zum Internet wird im Rahmen der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek/ Erwachse-nenbibliothek nur geschäftsfähigen Nutzern der Erwachsenenbibliothek ab vollendeten 18. Lebensjahr gewährt, die im Besitz eines gültigen Benutzerausweises für die Erwachsenenbibliothek nach den jeweils geltenden AGB der Stadtbibliothek Riesa sind.
Voraussetzung für die Nutzung sind WLAN (wireless lan) fähige Geräte, die den WLAN - Standard IEEE 802.11 b oder IEEE 802.11 g unterstützen. Das kann ein eigenes Notebook, ein Smartphone oder Tablet-PC sein.
Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Urheberrecht und des Strafrechtes sind durch die jeweiligen Nutzer einzuhalten. Es dürfen insbesondere die Urheberrechte an Filmen, Musikstücken, Bildern u. ä. nicht verletzt werden, z.B. durch die Nutzung von Internet-Tauschbörsen.
Es ist untersagt, den kostenlosen Zugang zum Internet für Werbungen, Anzeigen und zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.
Für die Nutzung des WLAN ist die Akzeptanz dieser Nutzungsregelungen und der jeweils bestehenden AGB der Stadtbibliothek Riesa durch den Nutzer erforderlich.
Die Nutzer haben Nutzungseinschränkungen insbesondere eingesetzte Jugendschutzfiltersoftware zu akzeptieren.
Die Nichtbeachtung der Nutzungsregelungen für den kostenlosen Internetzugang über das WLAN in der Stadtbibliothek Riesa und der Versuch, Filtersperren zu umgehen, führen zum Entzug der Nutzungserlaubnis.
Manipulationsversuche an der Netzstruktur werden strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
2. Bereitstellung des WLAN in der Erwachsenenbibliothek / Haftungsausschluss
Die Bereitstellung des kostenlosen Zugangs zum Internet über WLAN erfolgt nach den jeweilig bestehenden technischen Möglichkeiten in Räumlichkeiten der Erwachsenenbibliothek der Stadtbibliothek. Das betrifft die Funktionalität, die Reichweite und die Übertragungsgeschwindigkeit.
Ein Anspruch auf den kostenlosen Zugang zum Internet über das WLAN der Stadtbibliothek besteht nicht.
Die Unterbrechung des kostenlosen Zuganges wegen Störungen und/oder deren Unterbrechungen durch Reparatur- oder Wartungsarbeiten, gehen nicht zu Lasten der Stadtbibliothek
Es obliegt dem Nutzer, eine spezielle Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist.
Die Stadtbibliothek übernimmt keinerlei Haftung für die Datensicherheit der von den Nutzern genutzten privaten Endgeräte. Sie haftet auch nicht für etwaige Schäden an diesen Endgeräten, soweit ihr nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorgehalten werden kann. Soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
Der Nutzer stellt die Stadtbibliothek von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des kostenlosen Zuganges zum Internet über WLAN und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des kostenlosen Internetzuganges über WLAN verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Stadtbibliothek.
Soweit die Haftung nach den Bestimmungen aus Abs. 5 und 6 ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen der Stadtbibliothek.
3. Erteilung der Nutzungserlaubnis/ Zugang
Der Zugang zum kostenlosen Internet über WLAN der Stadtbibliothek ist nur personenbezogen über die Lesernummer des Nutzers bei der Stadtbibliothek (Benutzerausweis), mit einem Usernamen und einem Passwort möglich.
Auf schriftlichen Antrag (Anmeldeformular), mit dem der Nutzer diese Nutzungsregelungen und die jeweils bestehenden AGB der Stadtbibliothek Riesa akzeptiert, werden dem Nutzer ein Usernamen und ein Passwort zugeteilt.
Die Zuteilung nach Abs. 2 erfolgt durch die Stadtbibliothek über ein Ticket.
Die Weitergabe und/oder die Nutzung des Tickets durch Dritte sind untersagt. Der Nutzer hat die Zugangsdaten geheim zu halten.
Wird das WLAN verlassen, ist eine neue Zuteilung gemäß Abs. 2 erforderlich
Zwei mobile Endgeräte können nicht gleichzeitig auf einen Benutzerausweis angemeldet werden.
4. Pflichten der Nutzer
Der Nutzer des kostenlosen Zuganges über das WLAN der Stadtbibliothek darf diesen nicht missbräuchlich benutzen. Insbesondere hat er:
einen unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming);
die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/oder rechtswidrigen Inhalten und Viren und
das Übermitteln von sittenwidrigen, belästigenden oder anderweitig unerlaubten Inhalten, deren Einstellen in das Internet oder das Hinweisen auf solche Inhalte im Internet zu unterlassen.
Dem Nutzer des kostenlosen Zuganges über das WLAN der Stadtbibliothek ist es verboten:
in fremde Datennetze einzudringen oder dies zu versuchen (sog. „Hacking“);
anderweitig unbefugt Informationen und Daten abzurufen oder zu versuchen;
ausführbare Routinen (z. B. Spyware, Dialer, usw.) automatisch, unautorisiert und versteckt auf Rechner anderer Nutzer zu übertragen;
Urheber- und sonstige Rechte Dritter zu verletzen und
rechtsverletzende Peer-to-Peer Netzwerke bzw. „Internettauschbörsen“ („illegales Filesharing“) zu nutzen.
Dem Nutzer des kostenlosen Zuganges über das WLAN der Stadtbibliothek ist es weiterhin untersagt, Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu verbreiten. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Stadt Riesa und der FVG Riesa mbH schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
Dem Nutzer des kostenlosen Zuganges über das WLAN der Stadtbibliothek ist das Benutzen von Anwendungen oder Einrichtungen, die zu Störungen und/oder Veränderungen an dem WLAN-Server der Bibliothek, des WLAN-Netzes des WLAN-Betreibers oder anderer Netze führen oder führen können verboten.
Verletzt der Nutzer des kostenlosen Zuganges über das WLAN der Stadtbibliothek seine vorstehenden Pflichten, insbesondere durch die Verletzung geltenden Rechtes, wird der Internetzugang ohne vorherige Ankündigung durch die Stadtbibliothek beendet. Die Sperrung kann aber auch im berechtigten Interesse der Stadtbibliothek erfolgen.
5. Datenschutz/Sonstiges
Es gelten die Bestimmungen aus Ziff. 1, Absatz 3 der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadtbibliothek Riesa (25.05.2018)
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung des kostenlosen Internetzuganges über das WLAN der Stadtbibliothek datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen vom Nutzereingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass er diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
Um die Leistungen des WLAN zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 28 Tage gespeichert. Diese Daten können nicht unmittelbar einer Person zugeordnet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtbibliothek, im Falle einer missbräuchlichen Nutzung des kostenlosen Internetzuganges, personenbezogene Daten an die Strafvollzugsbehörden übermittelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtbibliothek, im Falle einer missbräuchlichen, mit einer Straftat in Verbindung zu bringenden Nutzung des kostenlosen Internetzuganges, personenbezogene Daten an die Strafvollzugsbehörden übermittelt.
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und des BDSG: FVG Riesa mbH, Stadtbibliothek Am Sportzentrum 5, 01589 Riesa
Datenschutzbeauftragter des Unternehmens: Hermann. J. Janz, c/o Janz Consulting, Schevenstr. 18, 01326 Dresden
Beschwerderecht: Jeder Betroffene hat gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde des Landes. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist unter E-Mail: saechsdsb_at_slt.sachsen.de erreichbar.
Stand: 25.05.2018